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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22 (https://dejure.org/2023,33745)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.06.2023 - 2 Sa 176/22 (https://dejure.org/2023,33745)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 2 Sa 176/22 (https://dejure.org/2023,33745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 17 Abs 2 S 1 Halbs 2 TVL, § 17 Abs 4 S 1 Halbs 1 TVL, § 17 Abs 4 S 1 Halbs 2 TVL, Art 3 Abs 1 GG
    Höhergruppierung - Lehrkraft - Stufenzuordnung bei gleichbleibender Tätigkeit - Höherbewertung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    Besoldungsgruppe A 13, § 17 Abs. 4 TV-L, § 16 Abs. 2 S. 2 TV-L, Art. 3 GG, § ... 64 Abs. 2b ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 9, § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder, § 17 TV-L, § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L, § 29a Absatz 3, 4 TVÜ-Länder, § 11 TV EntgO-L, § 29a Absatz 3 TVÜ-Länder, § 29a Absatz 2 Satz 1 und 2 TVÜ-Länder, Besoldungsgruppe A 12, § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 3 TV-L, Artikel 9 Abs. 3 GG, § 29a TVÜ-L, § 29a Abs. 3 TVÜ-L, § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L, § 12 TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L, § 17 Abs. 4 1. Halbsatz TV-L, § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz des TV-L, § 7 TV EntgO-L, Artikel 3 Abs. 1 GG, § 17 Abs. 4 S. 1 TV-L, § 17 Abs. 2, Abs. 4 TV-L, § 16 TV-L, § 16 Abs. 2 TV-L, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Grundschullehrer; TV-L ; Stufenzuordnung; Höhergruppierung; gleichbleibende Tätigkeit; höhere Bewertung; höheres Amt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Regelungslücke

  • rechtsportal.de

    Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit mit höherer Bewertung; Keine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke in § 17 Abs. 4 TV-L ; Höhergruppierung von Lehrkräften nach § 17 Abs. 4 TV-L ; Keine "Mitnahme" der in der bisherigen Entgeltgruppe erreichten Stufe bei ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit mit höherer Bewertung; Keine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke in § 17 Abs. 4 TV-L; Höhergruppierung von Lehrkräften nach § 17 Abs. 4 TV-L; Keine "Mitnahme" der in der bisherigen Entgeltgruppe erreichten Stufe bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Im Hinblick auf die nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L zu zahlenden Garantiebeträge bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass ein solcher Fall auch dann vorliegen kann, "wenn die Tätigkeit des Beschäftigten vor und nach der Höhergruppierung identisch ist" (BAG, Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 27, juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben dafür aber keine Sonderregelung geschaffen (BAG, Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 17, juris).

    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff. mwN, juris; BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 54, juris).

  • LAG Sachsen, 17.06.2022 - 4 Sa 418/19

    Keine stufengleiche Höhergruppierung - § 17 Abs 4 S 1 TV-L - höher bewertete

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Das hier zur Entscheidung berufene Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts an, wie sie in dessen Urteil vom 17.06.2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 418/19 zum Ausdruck gebracht ist.

    Dies mag im Einzelfall als Ungerechtigkeit angesehen werden, die Gerichte haben die typisierende Betrachtung der Tarifvertragsparteien dieser Fallgestaltung zu respektieren (Sächsisches LAG, Urteil vom 17.06.2022 - 4 Sa 418/19 - Rn. 91, juris).

    Nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien sind darum die Arbeitnehmer, die einen unterbrochenen Erfahrungsgewinn in der niedrigeren Entgeltgruppe zu verzeichnen haben, und die Arbeitnehmer, deren Erfahrungsgewinn durch die Höhergruppierung unterbrochen worden ist, hinsichtlich der im Zeitpunkt der Höhergruppierung "angebrochenen" Stufenlaufzeiten von vornherein nicht zu vergleichen (Sächsisches LAG, Urteil vom 17.06.2022 - 4 Sa 418/19 - Rn. 95, juris).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff. mwN, juris; BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 54, juris).

    Sie haben bei der Ausgestaltung der Stufenzuordnung den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten (BAG, Urteil vom 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 50, juris).

  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 460/18

    Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine bewusste oder unbewusste Tariflücke handelt, ist auf dem Willen der Tarifvertragsparteien abzustellen (BAG, Urteil vom 11.07.2019 - 6 AZR 460/18 - Rn. 26, juris).

    Bei der Regelung von Massenerscheinungen liegt es dabei in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG, Urteil vom 11.07.2019 - 6 AZR 460/18 - Rn. 29, juris).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Insofern hat das E. ausgeführt, dass dieser Tatbestand vorliegt, "wenn dem Beschäftigten eine geringer bewertete Tätigkeit übertragen wird oder sich die Wertigkeit der bisher ausgeübten Tätigkeit ändert, so dass die Eingruppierung an diese veränderten Umstände anzupassen ist" (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 22, juris).

    Soll die in anderen Entgeltgruppen erworbene Stufenlaufzeit nach einer Höher- oder Herabgruppierung gleichwohl "mitgenommen" werden, bedarf das nach dieser Tarifsystematik einer eindeutigen Anordnung der Tarifvertragsparteien (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien des TV-L hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17, juris).

    § 29a Abs. 3 TVÜ-L ist eine Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und regelt in Verbindung mit § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L gerade den Fall, dass sich nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L bei unveränderter Tätigkeit nach § 12 TV-L eine höhere Entgeltgruppe ergibt (BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2020 - 15 Sa 1119/20

    Eingruppierung - Stufenzuordnung - TV-L - Gleichheitsverstoß - unveränderte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Dennoch ist vorliegend § 17 Abs. 4 TV-L anzuwenden, denn diese Norm kommt auch dann zur Anwendung, wenn keine höherwertige Tätigkeit zugewiesen wird, aber die Wertigkeit der bisher ausgeübten Tätigkeit sich verändert, so dass die Eingruppierung an diese veränderten Umstände anzupassen ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2020 - 15 Sa 1119/20 - Rn. 28, juris).

    Die Stufenzuordnung richtet sich dann ebenfalls nach dieser Norm (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2020 - 15 Sa 1119/20 - Rn. 32, juris).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 21 ff. mwN, juris; BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 54, juris).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen auf der einen und Neu- oder Wiedereinstellungen auf der anderen Seite erfolgt nach dem Konzept der Tarifvertragsparteien grundsätzlich unterschiedlichen Regeln (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 494/15

    Überleitung in DRK-Reformtarifvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 176/22
    Schließlich hat das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz aufgestellt und mehrfach bestätigt, dass regelmäßig die für das Erreichen der nächsthöheren Stufe "innerhalb derselben Entgeltgruppe" erforderliche Zeit nicht vor der Eingruppierung in diese Entgeltgruppe zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 24.08.2016 - 4 AZR 494/15 - Rn. 18, m.w.N., juris).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 394/92

    Erfordernis eines beamtenrechlichen Ausleseverfahrens bei Besetzung einer freien

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

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